Gruppenversicherungsangebot des Musikverbandes NRW e.V. Unfall- und Haftpflichtversicherung
Versichert sind alle Mitglieder des
Musikverbandes NRW e.V. in der Vereinshaftpflichtversicherung gegen
Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung und /
oder eines Auftrittes geschehen. Nicht versichert sind Aktivitäten
bei Proben, Wegeunfälle und jegliche Nutzungen von
Kraftfahrzeugen. Bei der Unfallversicherung sind auch
alle Mitglieder des Musikverbandes NRW e.V. versichert.
Hier gilt auch, dass der Versicherungsschutz sich nur auf Musikveranstaltungen
und Wettstreits bezieht. Man genießt
den Versicherungsschutz mit einer Invaliditätssumme, einem
Krankenhaustagegeld, sowie einer Todesfallsumme. Versichert sind auch alle
mehrtägigen Ausflüge / Vereinsfahrten, genannt auch Freizeiten, in
der Vereinshaftpflicht und in der Gruppenunfallversicherung. Im
Vordergrund sollte immer die Musik stehen, um vollen
Versicherungsschutz zu haben.
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung wird nur im Paket angeboten. Preisauskunft und weitere Informationen erhalten Sie Walter Lanfermann Schatzmeister des Musikverbandes NRW e.V.