Musikverband NRW e.V.

Home arrow Versicherung

Gruppenversicherungsangebot des Musikverbandes NRW e.V.
Unfall- und Haftpflichtversicherung


Versichert sind alle Mitglieder des Musikverbandes NRW e.V. in der Vereinshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung und / oder eines Auftrittes geschehen. Nicht versichert sind Aktivitäten bei Proben, Wegeunfälle und jegliche Nutzungen von Kraftfahrzeugen.

Bei der Unfallversicherung sind auch alle Mitglieder des
Musikverbandes NRW e.V. versichert. Hier gilt auch, dass der Versicherungsschutz sich nur auf Musikveranstaltungen und
Wettstreits bezieht. Man genießt den Versicherungsschutz mit einer Invaliditätssumme, einem Krankenhaustagegeld, sowie einer Todesfallsumme. 
 
Versichert sind auch alle mehrtägigen Ausflüge / Vereinsfahrten, genannt auch Freizeiten, in der Vereinshaftpflicht und in der Gruppenunfallversicherung. Im Vordergrund sollte immer die Musik stehen, um vollen Versicherungsschutz zu haben. 



Die Unfall- und Haftpflichtversicherung wird nur im Paket angeboten. Preisauskunft und weitere Informationen erhalten Sie Walter Lanfermann Schatzmeister des Musikverbandes NRW e.V.